Das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Regelung der Telemedien (wir berichteten) hilft auch der Steuerverwaltung. Das überrascht, da ein Zusammenhang zunächst nicht erkennbar ist.
Aber die neue Vorschrift des § 5 Telemediengesetz (TMG) enthält die Verpflichtung, in der Anbieterkennzeichnung auch die Wirtschafts-Identifikationsnummer aufzunehmen.
Wirtschafts-Identifikationsnummer?