Unsere GEZ Erfahrungen – internetfähige PC anmelden
Mit dem 1. Januar 2007 hat die GEZ eine Gebühr für internetfähige Computer eingeführt. Die Zahlungsvoraussetzungen wurden bereits in früheren Beiträgen eingehend erläutert. Pünklich Anfang Januar 2007 erreichte uns ein Auskunftsverlangen des zuständigen GEZ Beauftragten.
Doch damit begann die Misere, denn dem Schreiben lag das veraltete Formular aus den Vorjahren bei – die seperate Anmeldung von Internet-PC war damit gar nicht möglich.
In keiner Weise war dort die Möglichkeit, „neuartige Rundfunkgeräte“ anzumelden, vorhgesehen. Im übrigen – wieso wird hierfür die Abkürzung NEG verwendet (vgl. kritisch Michael Stübing Blog zu dieser treffenden Abkürzung).
Einzig die Registrierung von Computern mit Radio- oder Fernsehkarte war mit diesem Formularblatt möglich. Dem Schreiben war nicht zu entnehmen, wie hoch die zu zahlende Gebühr sein werde. Von den Befreiungsmöglichkeiten für Zweitgeräte war auch keine Rede.
Der GEZ-Beauftragte hätte nun die Möglichkeit gehabt zu klingeln und persönlich vorstellig zu werden, um Missverständnisse (vgl. „rundfunkgebührenzahler.de“) auszuräumen und zu erklären, wie das alte Formular zur Not hätte ausgefüllt werden können. Unsere Kanzlei ist durchgängig geöffnet. Dies geschah jedoch nicht. Ob andere ähnliche Erfahrungen machen durften?
Anruf bei der GEZ
Dann haben wir bei der GEZ angerufen und durften zunächst einmal feststellen, dass die GEZ pünktlich zum neuen Jahr die Verbindungskosten für die Teilnehmerbetreuung erhöht hat.
Oha – soll man böses denken … veraltete Formular – erhöhte Verbindungskosten für die zu erwartenden Nachfragen …?
Die nette Dame am anderen Ende wusste zudem nicht, was die Zweitgerätebefreiung ist. Nach einer kurzen Erläuterung konnte es weiter gehen. Wir baten lediglich um Informationen zum Ausfüllen des Formulars. Unsere Anfrage wurde mit Gegenfragen „beantwortet“, nämlich nach Anzahl vorhandener PKW, Namen, Anschrift usw. – kurz – es wurden die Daten erfasst, statt eine Antwort auf unsere simple Frage zu geben. Nach Abbruch dieser Erfassung, blieben wir hartnäckig und fragten weiter.
Wir wollten wissen, auf welchem Wege sonst, Anmeldungen möglich seien. Die Antwort war unvollständig. Man könne sich nur telefonisch mit schriftlicher Rückantwort anmelden, oder man besorge sich die Formulare bei Banken oder Sparkassen. Dieser Auskunft gingen wir nach.
Die Formulare.
Bei einer stadtbekannten Bank am Rudolfplatz im Zentrum von Köln, holten wir das ersehnte GEZ-Anmeldeformular ab. Doch was uns erwartete, war ein grün-weißes Anmeldeformular, das weder die seperate Anmeldung von Internet PC noch eine Zweitgerätebefreiung vorsah. Auf Nachfrage teilten uns die Angestellten des Bankhauses mit, dass dies alles sei, was wir bekommen könnten.
Gut – dann also online nachsehen – schließlich geht es um Internet PC. Und siehe da, auf der Homepage der GEZ gibt es Vordrucke zum herunterladen, ausdrucken und faxen, sowie Onlineformularblätter. Beide Formulare wiesen bemerkenswerter Weise den Stand von 2007 aus. Endlich.
Resumeé
Nun war die Umstellung seit Wochen und Monaten in der öffentlichen Diskussion und der Gesetzgeber hatte ohnehin nur eine aufschiebende Übergangszeit für Internet PC vorgesehen und dennoch mußten wir derart unvorbereitete Beauftragte und Mitarbeiter der GEZ antreffen.
Zweifellos handelt es sich um unübliche Ausnahmefälle, so die regelmäßige Einlassung. Einen faden Beigeschmack ruft das Procedere angesichts dieser Erfahrungen dennoch hervor:
Die Formulare sind nicht rechtzeitig bzw. vollständig an die dafür vorgesehenen Stellen ausgegeben worden. Die Betroffenen werden im Rahmen der alten Formulare nicht korrekt über die Zweitgerätebefreiung informiert. Telefonische Anfragen sind teurer geworden und führen nebenbei gesagt nicht zur Beantwortung der gestellten Fragen.
System oder nur eine peinliche Anhäufung von Fehlern?
Hallo,
ich zahle bereits für das Auto-Radio zusätzlich
Rundfunkgebühren! Wird jetzt der Betriebs PC zusätzlich
gebührenpflichtig?
@Theissen
Es gibt eine sogenannte Zweitgeräteregelung, d.h. wer etwa einen Fernseher, ein Radio zu Hause und in seinem PKW sowie einen Internet PC hat, ist zwar verpflichtet, alle Geräte anzumelden, jedoch entsteht die Gebührenpflicht nach dieser Regelung nur einmal – und zwar für den insoweit höchsten Tarif für das Fernsehgerät. Insoweit sollten also diese Voraussetzungen der Zweitgereäteregelung überprüft werden.