Bezahlen im Onlinehandel – ePayment
Ware gegen Zahlung – so wird der typische Kaufvertrag im Ladengeschäft abgewickelt. Im Onlinehandel versendet der Händler die Ware an den Kunden oder stellt die Ware zur Abholung bereit. Doch wie kommt der Händler an die Gegenleistung – den Kaufpreis?
Payment Systeme …
Es gibt zum einen die aus dem klassischen Versandhandel bekannten Verfahren für die Bezahlung von „Fernabsatzgeschäften“, z.B. Vorkasse per Überweisung, Lastschrift, Nachnahme oder Kreditkarte. Daneben haben sich in den letzten Jahren vermehrt Dienstleister um internet-affine Verfahren bemüht und neue elektronische Zahlungssysteme entwickelt. Das Bezahlen per Internet wird dabei gerne „ePayment“ genannt.
Welche Verfahren soll man als Anbieter beispielsweise eines Onlineshops vorhalten?
Die Vereinnahmung per Vorkasse ist ein für den Online-Händler weitgehend sicheres Bezahlsystem: Der Kunde zahlt den Kaufpreis auf die angegebene Kontoverbindung ein. Erst danach gibt der Händler die Ware zur Auslieferung.
Die Lastschrift ist ebenfalls beliebt, vermittelt dieses Verfahren doch einen Zugriff auf das Konto des Kunden. Zu beachten bleibt jedoch, daß der Kunde die Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren ohne Angabe von Gründen widerrufen und die Abbuchung auf Veranlassung des Kunden rückbelastet werden kann. Tritt einer dieser Fälle ein und wurde die Ware bereits ausgeliefert, trägt der Händler das Ausfallrisiko, wenn sich der Kaufpreis zuzüglich der Kosten der Rücklastschrift nicht beitreiben läßt.
Das Nachnahmeverfahren (vgl. InternetHandel) gilt als nahezu ebenso sicher wie Vorkasse. Dies trifft letztendlich jedoch nur bedingt zu. Sollte die Ware an den Kunden ausgeliefert worden sein, obwohl ein Fehler bei der Vereinahmung der Nachnahme durch den Zusteller erfolgt ist, muß zwar der Kunde beweisen, daß er den Kaufpreis vollständig gezahlt hat – sonst kann der Händler nachfordern. Wenn der Kunde mit der Ware jedoch verschwunden ist, geht der Händler leer aus.
Kreditkartenzahlungen im Internet stehen nach wie vor User misstrauisch gegenüber. Dabei ist es der Händler, der bei dieser Bezahlart im allgemeinen Nachteile hinzunehmen hat.
Nicht nur, daß der Händler in der Regel die Gebühren für das Kreditkartengeschäft zu tragen hat. Eine Abwälzung dieser Kosten auf den Kunden wird dem Händler durch das Kleingedruckte der meisten Kreditkartenanbieter ausdrücklich untersagt. Die Belastung des Kunden mit den Kosten wäre ohnehin nur dann möglich, wenn der Händler über die Mehrkosten für die Kreditkartenzahlung in seinem Online-Shop genau und unübersehbar aufklärt. Dies dürfte nicht nur technisch eine Herausforderung sein, sondern sich vor allem im Hinblick auf das Abmahnrisiko bei unrichtigen oder unvollständige Angaben als problematisch erweisen.
Darüber hinaus kann der Kunde die Kreditkartenbuchung für einen Online-Einkauf auch stornieren. War die Stornierung der Zahlung unberechtigt, muß der Händler die Summe nachfordern – mit dem Risiko, daß der Kunde die Ware nicht erhalten haben will oder gar insolvent ist.
Es gibt eine ganze Reihe weiterer Bezahlsysteme, bei denen die Bezahlung durch einen Dritten vermittelt wird.
Bekanntes Beispiel ist das von eBay aber auch Onlineshops angebotene PayPal. Dieses soll dem Händler die Sicherheit vermitteln, daß die zu zahlende Summe tatsächlich für ihn angewiesen wurde. Der Kunde wiederum muß seine sensiblen Daten (Bankverbindung, Kreditkarte) nicht über das Internet bzw. an einen ihm bis dato vielleicht unbekannten Händler mitteilen. Die Zahlungsvermittlung erfolgt wie bei Kreditkarten gegen eine Gebühr, die in der Regel der Händler zu tragen hat.
Auch giropay, ein Angebot der Deutschen Postbank AG, der Sparkassen und Genossenschaftsbanken, wird derzeit beworben, um es einem breiteren Kundenkreis nahe zu bringen. Die giropay-Zahlung erfolgt über ein Konto des Kunden, das für Online-Banking freigeschaltet ist. Der Kunde wird für den Bezahlvorgang auf die Internetseite seines Kreditinstituts geleitet. Giropay ist auch eine Möglichkeit, mit der über PayPal bezahlt werden kann.
Bezahlen läßt sich auch über die Telefonrechnung. T-Pay heißt das Angebot der T-Com, unter dem diese und weitere Bezahlmöglichkeiten angeboten werden.
Schließlich gibt es noch Guthabenkarten ähnlich wie bei einem Prepaid-Handy, z.B. MicroMoney der T-Com oder die paysafecard.
Welches Bezahlsystem für den einzelnen Händler das „richtige“ ist, läßt sich nicht pauschal sagen. Die Vertragsbedingungen sollten insbesondere im Hinblick auf konkrete Leistungspflichten, Haftung und vor allem hinsichtlich sämtlicher Positionen durchgesehen werden, für die Entgelte verlangt werden.
Für den Händler, der vor Bezahlung keinerlei Ware aus der Hand geben will, ist sicherlich die Vorkasse der bevorzugte Weg.
Der Kunde weiß es aber zu schätzen, wenn er auch beim Bezahlen die Wahl zwischen verschiedenen Möglichkeiten hat. Gerade die wachsende und kaufkräftige Gruppe der Silver Surfer legt Wert auf ein sicheres Bezahlsystem beim Interneteinkauf. Es sollten deshalb mehrere Optionen angeboten und das Sicherheitsbedürfnis des Kunden berücksichtigt werden.
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