Bis Mai 2006 nahm die Rechtsprechung einheitlich eine Haftung des Forenbetreibers für rechtsverletzende Postings seiner Mitglieder an. Dann entschied jedoch das OLG Düsseldorf, der Forenbetreiber könne sich einer Haftung entziehen (Urt. v. 26.04.2006, Az. I-15 U 180/05, abrufbar hier). Voraussetzung: der Autor des rechtsverletzenden Beitrags ist bekannt oder wird vom Betreiber des Forums bekannt gegeben. Dieses Urteil lag dem Bundesgerichtshof (BGH) nun zur Überprüfung vor.
Im Herbst 2006 rückte der Verein „Ehrlich währt am längsten“ in den Blickpunkt der Öffentlichkeit (heise-ticker vom 26.10.2006). Der Verein mahnte in über 5.000 Fällen gewerbliche eBay-Händler ab (heise-ticker vom 20.03.2007). Der Vorwurf: die Widerrufsbelehrung sei falsch gestaltet oder es würden Allgemeine Geschäftsbedingungen fehlen.
Schnell kamen Zweifel an der Berechtigung des Vereins auf, Abmahnungen ausprechen zu dürfen (Übersicht der Ereignisse unter www.wahrheit-waehrt-am-laengsten.de). Diese Woche hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg nun Anklage gegen den Vereinsvorsitzenden, Peter W., vor dem Landgericht Oldenburg erhoben (Meldung unter wortfilter.de vom 19.03.2007).
Wie ist es soweit gekommen?
Wie der Rundfunkgebührenzahler Deutschland (i.G.) berichtet, möchte die GEZ per se keine Rechnung zum Bezahlen der angefallenen Gebühren ausstellen (Link RFGZ.de). Eine Bezahlung könne nur mit dem zugeschickten Überweisungsträger oder gar über die Anmeldung an einem Lastschriftverfahren erfolgen. Beiden Zahlungsvarianten gehe aber keine Rechnung voraus. Dies entspricht nicht der Verkehrssitte zum Begleichen von Forderungen. Warum verfährt die GEZ also derart?
Der Bundesgerichtshof hat am 15. März 2007 durch Urteil abschließend entschieden, dass „Hakenkreuz“ nicht gleich „Hakenkreuz“ ist. Es ging in dem Verfahren vor dem obersten deutschen Strafgericht um einen Onlinehändler, der am 29. September 2006 vom Landgericht Stuttgart wegen „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ gemäß § 86a des Strafgesetzbuches zu einer Geldstrafe von 3.600 EUR verurteilt worden war.
Äußerungsrecht – Haftung in digitalen Medien
Das bayrische Landgericht München I hat es einem Fleischhändler aus Adelzhausen untersagt, Schweinewürste unter der Bezeichnung „Schweini“ zu verkaufen (Az.: 4 HK O 12806/06, noch nicht rechtskräftig). Das Gericht gab damit einer Klage des Nationalspielers Bastian Schweinsteiger, der beanstandet hatte, dass sein Name zeckentfremdet werde, statt.
Kürzlich sind die Entscheidungsgründe einer Verfassungsbeschwerde veröffentlicht worden, im Rahmen derer sich das Bundesverfassungsgericht mit der Unzulässigkeit von anwaltlichen Erfolgshonoraren befassen mußte (hier: Beschluß vom 19.12.2006).
Sind Erfolgshonorare wünschenswert?
Es ist soweit. Zum 1.3.2007 ist der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) in der Fassung des 9. Änderungsstaatsvertrages in Kraft getreten (vgl. Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg). Damit hat nach Artikel 5 des Elektronischer- Geschäftsverkehr- Vereinheitlichungsgesetzes (ElGVG) das neue Telemediengesetz (TMG) zum 1. März 2007 das Teledienstegesetz (TDG) abgelöst. Im Bereich des Datenschutzrechts löst das TMG auch das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) ab (wir berichteten über diese Zusammenhänge bereits). Ergänzende Regelungen finden sich auch im neuen RStV.
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