Unter einem sogenannten Application Service Providing-Vertrag (im Folgenden „ASP“) versteht man einen Vertrag über die Erbringung von anwendungsbezogenen Dienstleistungen. Gegenstand eines solchen ASP kann jede einfache oder komplexe Dienstleistung sein, die vollständig IT-gestützt erbracht wird. Rechtlich einzuordnen ist dieser Vertrag mit einer Vielzahl von verschiedenen Leistungsschwerpunkten nur sehr schwer.
Gleichwohl der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 15.11.2006 den ASP als Mietvertrag charakterisiert hat, muss festgehalten werden, dass dies lediglich eine Einzelfallentscheidung ist. Eine endgültige rechtliche Einordnung und damit ein Ende der Diskussion über den Vertragscharakter des ASP ist hierdurch nicht erreicht.