Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und Telekommunikationsüberwachung verabschiedet
Am Freitag, den 9. November 2007 hat der Bundestag den umstrittenen Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung verabschiedet. Mit dieser Gesetzesneuerung wird die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten in nationales Recht umgesetzt.
Das neue Gesetz, das am historischen 9. November verabschiedet wurde, sieht eine sechsmonatige Speicherfrist aller Verbindungs- und Standortdaten vor. Somit müssen zukünftig diese Daten auch bei Flatrates aufbewahrt werden. Bislang war die Speicherung der Verkehrsdaten bei Flatrates unzulässig, da diese nur aus Abrechnungsgründen gespeichert werden durften und dies bei Flatrates offensichtlich nicht notwendig war.
Bundesministerin Zypries sieht in diesem neuen Gesetz vor allem eine Maßnahme zur Bekämpfung des Terrorismus und ist der Ansicht, dass hierdurch nicht der Weg in den Überwachungsstaat geebnet werde. Datenschützer sind dagegen der Auffassung, dass der Überwachungsstaat schon längst existiere. Insbesondere sei der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, der verfassungsrechtlich garantiert ist, durch diese Maßnahme faktisch unmöglich. Nicht nur schwerste Straftaten werden zukünftig mithilfe dieser gesetzlichen Neuerung verfolgt, sondern bereits Straftaten, bei denen das Höchststrafmaß bei über fünf Jahren liegt, wie beipielsweise Betrug und Urkundenfälschung, aber auch schwere Steuerdelikte.
Gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird ferner angeführt, dass die Bürger damit unter Generalverdacht gestellt werden, weil erstmal jeder einzelne als Verdächtiger behandelt werde. Die Maßnahme sei letztlich eine „Totalregistrierung menschlichen Kommunikationsverhaltens ohne jeden Verdacht und ohne jeden Anlass“.
Ein weiteres Problem, das dieses neue Gesetz mit sich bringt, ist die Kostenflut, die aufgrund der Massenspeicherung auf die Provider zukommt, und aller Voraussicht nach auf die Bürger abgewälzt werden wird. Auch der fehlende Speicherplatz stellt ein enormes Problem dar, das es erst noch zu lösen gilt. Der bislang geltenden Grundsatz der Datensparsamkeit und Datenvermeidung wird faktisch ausgehöhlt. Neben Datenschützer laufen auch Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Journalisten und Rechtsanwälte Sturm gegen dieses Gesetz, da ihre Berufspflicht der Verschwiegenheit durch diese Datenvorhaltung enorm gefährdet ist.
Ob in naher Zukunft auch dieses Gesetz zur verfassungsmäßigen Prüfung vor das Bundesverfassungsgericht gebracht wird, bleibt abzuwarten.
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