Abmahnungen im Onlinehandel – Produktfotos!
Hersteller und Handel ziehen im Bereich des Onlinevertriebs nicht an einem Strang. Im Gegenteil – eine neue Abmahnwelle bewegt sich auf die Online Shops zu. Philips mahnt die Händler wegen angeblich rechtswidriger Nutzung von Produktabbildungen ab (vgl. Heise).
Produktfotos zur Vertriebskontrolle?
Unumwunden und mit bislang unüblicher Offenheit gibt der Philips Sprecher zu, dass es dem Konzern um die Kontrolle des Handels und Ausübung von Druck auf sogenannte schwarze Schafe gehe. Ausdrücklich werden diejenigen Kaufleute genannt, die sich Waren auf dem europäischen Binnenarkt beschaffen und in Deutschland anbieten würden.
Was Philips verschweigt: Das ist nicht nur legal, sondern durch den europäischen Gesetzgeber auch ausdrücklich gewollt.
Den anfänglichen Versuche der Hersteller, etwa über das Markenrecht, den innereuropäischen Einkauf untersagen zu wollen, ist durch den Erschöpfungsgrundsatz ein Riegel vorgeschoben. Aber weiß das jeder seinerzeit angeschriebene Händler?
Deutliche Worte findet etwa der Brancheninformationsdienst „INTERNETHANDEL“ (hier).
Nunmehr wird ein Urheberrecht an Produktabbildungen behauptet und im Rahmen von Abmahnungen als Grundlage für eine gezielte Beeinflussung des Handels instrumentalisiert. „Wo Verträge bestehen, gebe es keine Probleme“ – heißt es in der Heise Recherche und legt die wahren Motive für diese Abmahnungen (vgl. FAQ) offen.
Allerdings sind derartige Verträge sehr genau zu lesen, denn erst diese Verträge ermöglichen es den Herstellern, Einfluß auf den Warenvertrieb außerhalb der Vertragshändlerbeziehungen zu schaffen.
Preisvorgaben sind nach dem deutschen und europäischen Kartellrecht untersagt. Aber andererseits sind die „Tiefstpreise“ im Internet den Markenherstellern seit jeher ein Dorn im Auge und manch unscheinbarer Vertrag, etwa über die Nutzung von Produktabbildungen, kann sich plötzlich als weitaus unangenehmer für den betroffenen Kaufmann erweisen, als dies zu Anfang vermutet worden sein mag.
Vertriebsengpässe werden nicht selten vorgeschoben, wenn ein Händler sich an „empfohlene Abgabepreise“ nicht hält. Das ist natürlich kartellrechtswidrig, wenn dadurch gesetzeswidrig Einfluß auf die Preisgestaltung genommen werden soll.
Ist das Vorgehen der Hersteller – wie vorliegend im Falle Philips – rechtens?
Den Betroffenen und dem informierten Beobachter dürften erhebliche Bedenken kommen, ob es da mit rechten Dingen zugeht.
Begründete Kritik müssen sich die Hersteller allemal gefallen lassen, da es ihnen um Beeinflußung des Handels geht, was nicht im Interesse eines funktionierenden Marktes ist und daher auch kartellrechtlichen Grenzen unterliegt. Möglicherweise werden sie sich auch im Rahmen von Kartellverfahren hierzu äußern müssen.
Man könnte auch an ein rechtsmißbräuchliches Ausüben von vermeintlichen Urheberrechten denken, wenn es in Wahrheit um die Durchsetzung ganz anderer Interessen geht.
All dies werden schlußendlich die Gerichte zu entscheiden haben, so es denn Händler gibt, die diesen Weg bereit sind einzuschlagen. Vielleicht bündeln mehrere Händler Ihre Interessen und teilen sich die Verfahrensrisiken.
Übrigens – verfügt Philips wirklich über Urheberrechte an jenen Bildchen …? Was sagen die Fotographen und Grafikdesigner dazu?
Dein heise link ist kaputt ;)
@Sonyo und Henry – Danke! Hmm, Edit-Tool via IE hat überall eine Doppelung von „https://“ zu „https://https://…“ eingefügt – nun behoben! Merkwürdig!?
Einer meiner Auftraggeber hat wegen genau so einer Abmahnung bereits mehrere tausend Produktfotos aus deren Shop entfernen müssen.
Jetzt werden in vielen Shops die Produkte halt ohne Bilder verkauft werden müssen…
„Übrigens – verfügt Philips wirklich über Urheberrechte an jenen Bildchen …? Was sagen die Fotographen und Grafikdesigner dazu?“
Geht es nicht eher um die Nutzungsrechte als um die Urheberrechte? Ich bin zwar juristischer Laie, aber bisher dachte ich immer, da gäbe es einen Unterschied. Und dass sich Philips die Nutzungsrechte an den Produktbildern gesichert hat, die das Unternehmen in Auftrag gegeben hat, davon darf man wohl ausgehen.
@ Martin Schröder – die Praxis zeigt, dass die Nutzungsrechte oftmals gerade nicht vom Fotografen auf die den Auftrag erteilende Firma übertragen wurden. Es lohnt sich daher häufig, hier nachzufragen.