Das Werberecht wird erstmals seit seiner Neufassung 2004 nachhaltig reformiert. Anlaß ist die EU Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Zugleich werden aber auch redaktionelle Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen. Neu ist der Klauselkatalog von insgesamt 30 Geschäftspraktiken, die ohne weiteres als wettbewerbsrechtlich unzulässig zu werten sind.
Abmahnungen und damit Kosten und Aufwand drohen!