Digitale Dienste Gesetz und weitere Änderungen sind in Kraft
Die Telemedien haben ausgedient. Nun handelt es sich um digitale Dienste. Das Telemediengesetz ist seit heute Geschichte und außer Kraft gesetzt. Nunmehr gilt das Digitale-Dienste-Gesetz. Auch im Datenschutzrecht gibt es eine Änderung, da das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) nunmehr Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzt (TDDDG) heißt. Ein Tipp: Schauen Sie im Impressum nach, ob dort noch der § 5 TMG für die Anbieterkennzeichnung ausgewiesen ist. Das ist seit heute der § 5 DDG.
Natürlich ändert sich noch mehr, aber für die akuten Umsetzungen ist eine Sichtung und Filterung der Website nach TMG und TTDSG sicherlich kein Fehler. Ein Austausch ist angezeigt und ratsam.
Einige Autoren schlagen zurecht vor, dass die gesetzliche Vorschrift, der § 5 DDG, nicht mit zitiert werden muss – im Impressum.
Richtig, es genügt zu schreiben: Anbieterkennzeichnung.
Weder der § 5 DDG noch der § 18 MStV (Mediendienstestaatsvertrag) müssen mitgenannt werden.
Die Gesetzesänderungen – es handelt sich insgesamt um 36 Änderungsartikel – sind ganz maßgeblich über das Europarecht notwendig geworden, nämlich den Digital Service Act (die Digitale Dienste Verordnung der EU).
Jenes Regelwerk ist vollends seit dem 17.02.2024 anzuwenden und infolgedessen sind auch die Regelungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ganz erheblich reduziert bzw. schlicht aufgehoben worden. Denn eben jene Regulatorik ist nunmehr in wichtigen Teilen auf die europäische Ebene gehoben worden. Der § 4 regelt jetzt die Ordnungswidrigkeiten und in § 6 sind nur noch die Übergangsvorschriften enthalten.
Anzupassen waren in einer Vielzahl von Vorschriften der Sprachgebrauch – aus Telemedien wurde digitale Dienste (vgl. im BGB, im UklaG, im WpHG, im UWG, im BDSG, im BKA-G, im JSchuG usw. usf.).
Und – wie eingangs geschrieben – diese sind aufgrund des Artikel 37 am Tage nach der Veröffentlichum Bundesgesetzblatt (gestern) nunmehr heute in Kraft getreten.
You are welcome – digital services.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!