Sie sind wegen Filesharing, Musikdownloads, Urheberrechtsverletzung oder Nutzung von Peer-to-Peer bzw. P2P Netzwerken abgemahnt worden? Was ist zu tun, wie reagiert man am klügsten, welche Kosten drohen? Haben die Rechtsanwälte Rasch, Waldenberger, kuw, etc. immer Recht mit Ihren Abmahnungen?
Das 2004 erlassene Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb erfährt bereits 3 Jahre nach seiner Reformierung grundlegende Änderungen. Die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern und Verbraucher drängt in Deutschland auf ihre Umsetzung. Die Richtlinie hätte bis Mitte Juni 2007 bereits umgesetzt und die entsprechenden nationalen Neuregelungen seit gestern angewendet werden müssen.
Wie schon bei der Umsetzung der Enforcement-Richtlinie war es dem deutschen Gesetzgeber anscheinend nicht möglich, die europäischen Zeitfenster zu beachten. Ein Gesetzentwurf existiert bislang noch nicht einmal. Ende Juli 2007 – das heisst nach Ablauf der Umsetzungsfrist – wurde ein erster Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums der Öffentlichkeit vorgestellt.
Welche Folgen hat die verzögerte Umsetzung? Welche Änderungen kommen auf die Unternehmer nach dem Referentenentwurf zu? Weiterlesen
Die in der BGB-InfoV enthaltene Musterwiderrufsbelehrung sollte ursprünglich Unternehmern Orientierung bei der Gestaltung ihrer Widerrufsbelehrung geben und der Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten dienen. Tatsächlich birgt die Verwendung der vom Gesetzgeber verfassten Widerrufsbelehrung für die Unternehmer derzeit die permanente Gefahr kostenpflichtiger Abmahnungen ihrer Konkurrenten, da die Musterwiderrufsbelehrung nach Ansicht von Teilen der Rechtsprechung eklatant den gesetzlichen Vorgaben widerspricht. Zu diesem Themekomplex haben wir bereits ausführlich Stellung genommen, vgl. unsere Artikel vom 8. Oktober 2007 und 27. September 2007. Die Bundesregierung hat jahrelang diese Missstände ignoriert und eine Neufassung der Musterwiderrufsbelehrung abgelehnt.
Ist die Rechtsunsicherheit in Unternehmerkreisen mit dem neuen Entwurf beseitigt? Konnten die Kritikpunkte der Rechtsprechung und der betroffenen Unternehmen umgesetzt werden?
Neue Enthüllungen im Kampf der Musikindustrie gegen illegales Filesharing haben bei Usern und Rechtsanwälten helle Empörung ausgelöst. Muss man es nunmehr in Frage stellen, dass staatsanwaltschaftliche Ermittlungen hinreichend neutral geführt werden können, wenn in die Sicherstellung und Auswertung von Computern bzw. Festplatten vermeintlicher Rechtsverletzer Unternehmen eingebunden werden, die in enger Verbindung zu der Musikindustrie stehen?
Das Markenrecht gibt dem Markeninhaber, der zugleich Hersteller des Markenprodukts ist, das Recht, den Vertrieb seiner Markenware zu gestalten. Er allein darf bestimmen, wo (= in welchem Land) die Ware auf den Markt kommen soll. Dieses Bestimmungsrecht verliert der Hersteller erst dann, wenn die Markenware durch ihn selbst oder mit seinem Willen in der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in den Verkehr gebracht worden ist.
Es gibt allerdings Konstellationen, bei denen nicht ganz eindeutig ist, ob die Ware bereits auf dem Markt eingeführt ist oder nicht. Ein kürzlich dem Bundesgerichthof vorgelegter Fall beschäftigte sich mit der Frage, ob vom Markeninhaber dem Handel zur Verfügung gestellte Parfümtester in den Markt eingeführt worden sind, so daß die Tester verkauft werden dürfen.
Ist der Verkauf eines „unverkäuflichen Musters“ eine Markenverletzung?
Derzeit wird ein weiteres Kapitel in der unendlichen Geschichte „welchen Inhalt muss eine zulässige Widerrufsbelehrung enthalten?“ geschrieben, vgl. u.a. unseren Artikel vom 30. Mai 2007 und 27. September 2007. Gegenstand der aktuellen Rechtsdiskussion ist die sog. Wertersatzklausel bei eBay-Shops. Auch in dieser wichtigen Frage stehen sich gegensätzliche Urteile von Landes- und Oberlandesgerichten gegenüber. Von Rechtssicherheit kann keine Rede sein, solange sich nicht der Bundesgerichtshof zu dieser Frage abschließend äußert.
Nachdem letzte Woche bei SternTV ein Beitrag zu dem Thema „Filesharing – Massenabmahnungen der Musikindustrie“ gesendet und daraufhin eine Flut von Fragen besorgter Eltern bzw. Betroffenen losgetreten wurde, befaßte sich SternTV gestern Abend erneut in einem Beitrag mit diesem brisanten Thema. Zu Gast war nunmehr ein Vertreter der Staatsanwaltschaften, der sich zu diesem Thema mit deutlicher Kritik und wie wir meinen zutreffend drastisch äußerte.
Staatsanwaltschaft nicht länger „Erfüllungsgehilfe der Musikindustrie“
Gestern abend haben wir interessiert den Beitrag über das Phänomen „Filesharing“ bei Stern TV verfolgt. Als Gast im Studio trat der Rechtsanwalt Clemens Rasch von der Kanzlei Rasch in Hamburg auf und erläuterte sein Vorgehen im Rahmen der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Rechtsanwalt Rasch ist von den sechs größten Musikunternehmen Deutschlands beauftragt, angeblichen Raubkopierern den Garaus zu machen, sie über Strafverfahren zu kriminalisieren und anschließend mit Schadensersatzforderungen zu überziehen (vgl. ct März 2007).
Ist das Kopieren von Musik im Internet tatsächlich verboten?
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat mit einer im Heise Newsticker verbreiteten Behauptung, der Käufer eines im Internet angebotenen Mobiltelefons könne mit diesem telefonieren und SMS verschicken, ohne auf sein Widerrufsrecht verzichten zu müssen, für Irritationen bei den deutschen Online-Händlern gesorgt.
Die Meldung erweckt den Eindruck, dass die verbraucherschützenden Regelungen des Widerrufsrechtes erneut einseitig zu Lasten der Online-Händler ausgedehnt werden. Nicht wenige Verbraucher nutzen die zweiwöchige Widerrufsfrist bereits jetzt schon als eine bequeme kosten- und sanktionslose Nutzungsmöglichkeit mit anschließender Rückgabegarantie für im Internet erworbene Waren. Sinnvolle verbraucherschützende Regelungen werden pervertiert, wenn die Mehrheit der Kunden die Waren innerhalb der Widerrufsfrist umfassend als Eigentum nutzen und sodann benutzt retournieren.
Müssen sich Online-Händler dieses Verbraucherverhalten gefallen lassen?
Der Bundesgerichtshof hat jüngst in einem Urteil vom 4. Oktober 2007 entschieden, dass Onlinehändler entsprechend den Fernabsatzregelungen und der Preisangabenverordnung deutlich auf die Lieferkosten und Umsatzsteuer hinweisen müssen.
Nach dieser Entscheidung reicht es jedoch aus, wenn diese Angaben „leicht erkennbar und gut wahrnehmbar“ auf einer Unterseite zu finden sind. Der Bundesgerichtshof stellte somit ausdrücklich klar, dass die Angabe der Mehrwertsteuer, und damit letztlich der Endpreis (= Bruttopreis), sowie die Angabe über Versandkosten nicht unmittelbar bei jeder Preisangabe platziert werden müssen. Dies war lange umstritten.
Große Hoffnungen setzten Online-Händler auf die gestern verhandelte Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zur Klärung der Frage, ob die Musterbelehrung über das Widerrufsrecht aus § 14 Abs. 1 Anlage 2 BGB-InfoV rechtskonform ist und damit gefahrlos benutzt werden kann.
Genau diese Wortschöpfung hatte das Oberlandesgericht Köln (OLG) in einem Rechtsstreit zwischen einem Bekleidungsartikelhersteller und einem Einzelhändler als Begriff hinter der Abkürzung „UVP“ angenommen.
Zu dem Rechtsstreit war es gekommen, nachdem ein Einzelhändler in einem Warenkatalog bei der Gegenüberstellung seiner Preise und den unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers die Abkürzung „UVP“ ohne nähere Erklärung bzw. ohne erhellenden Zusatz wie „empfohlener Verkaufspreis des Herstellers“ oder „empfohlener Verkaufspreis“ verwendet hatte.
Hiergegen setzte sich der Bekleidungsartikelhersteller rechtlich zur Wehr, weil er die Abkürzung „UVP“ und ähnliche Formulierungen als irreführend und damit als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ansah.
Erneut hat ein Gericht entschieden, daß die Verwendung einer fremden geschützten Marke als AdWord rechtsverletzend ist und kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Das Geschäftsmodell „AdWords“ rückt damit weiter seinem Ende entgegen (wir berichteten: „Metatags, Weiß-auf-Weiß-Schrift – Das Ende von AdWords-Anzeigen?„).
Das OLG Hamm hat Anfang März diesen Jahres den Einsatz von Filtersoftware, die google-Suchergebnisse nach Spam durchsucht, als nicht wettbewerbswidrig beurteilt.
Die in Frage stehende Filtersoftware filtert Seiten, die sich nur durch Manipulation und nicht durch entsprechende Inhalte eine hohe Listung in den Google-Suchlisten sichern, aus. Als Manipulationen werden entsprechend den Google- Richtlinien die „Optimierung“ der Quelltexte, die Verwendung von sog. Cloaking- und Doorway-Techniken erfasst. Weiterlesen
Wer seine Waren und/oder Dienstleistungen im Internet präsentiert, möchte natürlich von möglichst vielen Kunden gefunden werden. Es ist daher von Vorteil, wenn die eigene Webseite ein gutes Ranking bei den Internetsuchmaschinen wie beispielsweise „google“ oder „yahoo“ hat. Um das Ranking zu verbessern, werden unter anderem Metatags oder auch sogenannte „Weiß-auf-Weiß“-Schrift verwendet. Wer sich nicht auf sein Suchmaschinen-Ranking verlassen möchte, schaltet noch kontextbezogene Werbung, z.B. in Form von AdWords-Anzeigen.
Den Inhalt der Metatags, „Weiß-auf-Weiß“-Schrift und der AdWords bestimmt der Seiteninhaber selbst. Bei der Auswahl sollte er jedoch diese Frage im Blick haben:
Dürfen fremde Marken als Metatag, „Weiß-auf-Weiß“-Schrift oder AdWord verwendet werden?
Über eine Stärkung der Rechte der Inhaber von Immaterialgüterrechten (Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Muster- und Patentrechte) wird seit einiger Zeit immer wieder diskutiert. Dabei ist zumeist von der „Durchsetzungsrichtlinie“ (PDF hier) und ihrer Umsetzung in nationales Recht die Rede. Was verbirgt sich dahinter? Weiterlesen
Wie berichtet (siehe unsere Artikel vom 25. Januar 2007 und 1. Februar 2007), sind Unternehmer seit Beginn des Jahres 2007 verpflichtet, in allen Geschäftsbriefen, „gleichviel welcher Form“ Angaben zum Absender zumachen, die u.a. Rechtsform und Sitz sowie die Vertretungsbefugnisse und die Handelsregisternummer betreffen.
Stellt das Weglassen etwa des Vor- und Nachnamens innerhalb dieser Pflichtangaben einen Wettbewerbsverstoß dar?
Im Internethandel werden Waren „blind“ gekauft – man steht seinem Vertragspartner anders als im Ladengeschäft nicht gegenüber. Deshalb stellt sich die Frage, wer vorleisten muß. Das heißt: muß der Händler zuerst die Ware an den Kunden versenden oder muß der Kunde zuerst bezahlen? Weiterlesen
Die Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ist widersprüchlich – wir berichteten. Hoffnung, dass die Lage geklärt wird kam auf, als der Bundesgerichtshof (BGH) im April eine Pressemitteilung herausgab, nach der in einem Urteil vom 12. April 2007 der BGH die Verwendung der Musterbelehrung der BGB Info-V gestärkt habe (vgl. unseren Artikel „Update I Widerrufsbelehrung – BGH zum Muster der BGB Info-V„). Seit wenigen Tagen liegen die Urteilsgründe nun vor – sie bestätigen die Pressemitteilung nicht in vollem Umfang. Weiterlesen
Nachdem immer häufiger Abmahnwellen gegen Private, Blogger, Onlinehändler und sonstigen Unternehmern Anlaß zur Kritik gegeben haben, ist der Unmut über dieses Instrument der außergerichtlichen Streitbeilegung immer größer geworden. Bundesjustizministerin Zypries erwägt daher eine Reform des Abmahnwesens. Vorgesehen sind Deckelungen der Anwaltsgebühren, womit versucht werden soll „schwarzen Schafen“ unter den Anwälten, die sachfremde, nämlich „geldwerte“ Zwecke verfolgen, die Grundlage zu entziehen. „Einfach gelagerte Fälle dürfen nicht mehr als 50 Euro für Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen“, so Bundesjustizministerin Zypries. Der neue Gesetzentwurf gilt jedoch nur für Fälle außerhalb des geschäftlichen Verkehrs und ist auf das Urheberrecht beschränkt. Ob diese Überlegungen auch auf das Wettbewerbsrecht ausgedehnt werden, ist ungewiss.
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