Nachdem der EuGH am 05.12.2023 sein Grundsatzurteil zur Verbandshaftung gefällt hatte, folgte nunmehr die Entscheidung über den Bußgeldbescheid im Verfahren Deutsche Wohnen SE. Selten habe ich in einer gerichtlichen Entscheidung mit solcher Klarheit lesen dürfen, was das Gericht von den Argumenten der Verteidigung hält – nämlich nichts! Und das Kammergericht gab dem Landgericht auch gleich in verfahrenstechnischer Sicht mit auf den Weg – es muss eine andere Kammer den Vorgang zuende führen.
Mit Entscheidung vom 22. Mai 2023 hat die Irische Datenschutzaufsichtsbehörde (Data Protection Commission – the DPC) den Entscheidungsentwurf vom 12. Mai 2023 angenommen und gegen den Meta Konzern ein Milliardenbußgeld festgesetz. Weiterhin wurde Meta aufgegeben, innerhalb von 6 Monaten seine Datenübermittlungspraxis aus der Europäischen Union in die USA DSGVO-konform umzustellen.
Für Unternehmer im Internet ist am 01.02.2017 eine neue Informationsverpflichtung in Kraft getreten. Es geht um den Verbraucherschutz. Unternehmer müssen sich zum außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren positionieren. Das betrifft häufig das Impressum oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (oder beides). Zu den Einzelheiten.
Der Heise-Ticker berichtet über Klageverfahren Betroffener gegen Google Inc. in den USA (hier). Der Vorwurf der Google Mail Nutzer: Ihre Privatspähre und ihr Recht auf Datenschutz werde von Google verletzt, sie würden ausspioniert. Der Nachricht ist auch ein zentrales Argument von Google zu entnehmen. Die Nutzer hätten gar nicht die Erwartungshaltung, dass ihre Daten und ihre Privatsphäre geschützt seien.
Was sagt das deutsche Recht zu diesen Argumenten?
Mit Hilfe einer Online Petition fordern Nutzer und Betroffene u.a. von Twitter einen besseren Schutz gegen Beleidgungen und unwahre Tatsachenbehauptungen im Netz. Ein legitimes Anliegen – möchte man meinen. Der Gesetzgeber hat eine Vielzahl von Regeln dazu geschaffen. Warum – so möchte man fragen – funktionieren diese nicht?
Ist eine solche Forderung an die Portale und Anbieter zu richten?
Der Europäische Gerichthof (EuGH) hat jetzt entschieden, dass im EU-Ausland ansässige Verbraucher deutsche Gewerbetreibende in ihrem Wohnsitz-Land verklagen können. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen per Fernabsatz geschlossenen Vertrag handelt (Onlinehandel) oder nicht.
Sowohl in der täglichen Beratungspraxis als auch über die Studien und die Medien ist zu beobachten, dass die Unternehmens IT sich noch lange nicht auf alle Anforderungen der heutigen Informations- und Kommunikationsgesellschaft eingestellt hat.
Datenskandale in Form von abhanden gekommenen Kundendaten, Bankverbindungsdaten oder sonstigem KnowHow scheinen die Bereitschaft zum Umdenken und zur strategischen Ausrichtung der IT- und TK-Infrastruktur noch nicht ausreichend herbeigeführt zu haben.
Die Datenschutznovellen 2009 zogen eine Vielzahl von Änderungen im Bereich der Verarbeitung personenbezogener Daten nach sich. Für einige Regelungen hatte der Gesetzgeber daher eine Übergangsregel geschaffen, die zum 31. August 2012 ausläuft. Bei ordnungsgemäßer datenschutzrechtlicher Organisation der Abläufe und Prozesse sollte dieses Datum keine Befürchtungen auslösen. Aber wurde tatsächlich an alles gedacht?
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Die Neuerungen für den Onlineproduktvertrieb kommen. Nach Verzögerungen bei der Ausfertigung des Gesetzes, wurde die Button-Lösung im Mai im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit zum 1. August 2012 in Kraft. Weiterlesen
In der Neverending-Story der Widerrufsbelehrung im Fernabsatzrecht wird ein neues Kapitel aufgeschlagen. Der deutsche Gesetzgeber hat zur Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Jahr 2009 ein neues Muster der Widerrufsbelehrung verabschiedet, dass in Kürze in Kraft tritt. Weiterlesen
Einige Rechtsstreitigkeiten rund um die Widerrufsbelehrung im Onlinehandel könnten demnächst ein Ende finden. Nachdem es die Bundesregierung in der Vergangenheit wiederholt nicht geschafft hat, eine an den europäischen Vorgaben ausgerichtete Muster-Widerrufsbelehrung für den Fernabsatz zur Verfügung zu stellen, liegt ein neuer Gesetzesentwurf vor.
Dienstleister treffen ab dem 17. Mai 2010 über die bisher schon nach dem Telemediengesetz (TMG) oder der Preisangabenverordnung (PAngV) bestehenden Pflichten weitere Informationspflichten. Ab diesem Tag gilt die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV), durch die die Dienstleistungsrichtlinie der EU (Richtlinie 2006/123/EG) in nationales Recht umgesetzt wird.
Lange Zeit wurde diskutiert, ob der Handel dem Verbraucher das Porto für die Zusendung der Ware auferlegen darf, wenn der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Jetzt hat der europäische Gerichtshof (EuGH) sich zu dieser Frage geäußert.
Der Verbraucher soll die Möglichkeit haben, Produktpreise „auf einen Blick“ miteinander zu vergleichen. Dies ist allein anhand des Produktpreises gar nicht so einfach, wenn der Preis bei unterschiedlicher Produktgröße zu vergleichen ist. Wenn 750 gr Waschpulver 3,15 EUR kosten, 1,8 Kilo 6,35 EUR – welches Produkt ist dann auf die Menge umgerechnet das preiswertere?
Der Rapper Bushido geht gegen vermeintliche Verletzungen seines Urheberrechts rigide mit serienhaften Abmahnungen vor. Jetzt stellt sich heraus, dass Bushido an einigen der Songs, wegen derer Abmahnverfahren geführt werden, möglicherweise gar keine Urheberrechte hat. Denn diese Songs stammen von der französischen Gruppe „Dark Sanctuary“, wie das Landgericht Hamburg entschieden hat.
Wer im Glashaus sitzt, soll bekanntlich nicht mit Steinen werfen!
Uns wurden von mehreren Mandanten Abmahnungen vorgelegt, in denen eine angeblich fehlende Kennzeichnung eines Produkts als „Auslaufmodell“ durch einen Wettbewerbsverein gerügt worden ist. Wir möchten dies zum Anlaß nehmen, unsere Leser ganz konkret anzusprechen, wie Sie es mit der Kennzeichnung von Auslaufmodellen halten.
Die Gesetzgeber sind sich europaweit einig: Es soll dem Verbraucher möglichst leicht gemacht werden, einzelne Produkte miteinander vergleichen und auf Basis dieses Vergleichs eine informierte Kaufentscheidung treffen zu können. Doch manchmal treibt dieser Grundsatz seltsame Blüten.
Tradition oder Bevormundung?
Der BGH hat sich mit einer Entscheidung vom 09.12.2009 zu einzelnen Formulierungen der Widerrufsbelehrung im Onlinehandel geäußert. Wer das Thema in den letzten Jahren verfolgt hat weiß, dass trotz Bereitstellung einer Muster-Widerrufsbelehrung durch den Gesetzgeber und Aktualisierung dieser keine Rechtsicherheit bestand. Denn einzelne, in den jeweils gültigen Mustern enthaltene Formulierungen sind von den Gerichten immer wieder als unzureichend beanstandet worden.
Folge: Händler konnten erfolgreich abgemahnt werden, obwohl sie die Muster-Belehrung verwendet haben.
Wer Dienstleistungen im Fernabsatz anbietet, muß ab dem 4. August 2009 seine Widerrufsbelehrung aktualisieren. Denn zum 4.8.2009 tritt aufgrund des „Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ eine Gesetzesänderung in Kraft, die eine Änderung der Musterwiderrufsbelehrung in Bezug auf das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen enthält.
Die Musik-, Film- und Videowirtschaft, sodann auch die Anbieter von PC-Spielen und seit einigen Monaten die Verlage elektronischer Bücher, lassen in großer Anzahl wegen behaupteter Verletzungen des Urheberrechts über Rechtsanwaltskanzleien abmahnen. Nicht selten trifft es Schüler, Studenten oder deren Eltern, die für vermeintliche Rechtsverletzungen hohe Beträge für Anwälte und als Schadensersatz zahlen sollen.
Zu Recht – oder ein lukratives Geschäftsmodell?
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