Das Landgericht Koblenz hatte über eine eBay-Auktion zu entscheiden, mit der ein Käufer für 5,50 EUR einen gut 1 Jahr alten Porsche 911 Carrera erwerben wollte. Zu Vertragsschlußfragen, Irrtum und Anfechtung im Onlinehandel, speziell bei eBay, haben wir bereits wiederholt über Urteile berichtet.
Im Rahmen der Gewährleistung sind Händler verpflichtet, dem Kunden ein mangelfreies Gerät zu liefern. Stellt sich heraus, dass die Ware einen Mangel hatte, muß die Ware entweder durch eine Nachlieferung ersetzt oder repariert werden. Das deutsche Recht sieht vor, dass der Händler bei einer Nachlieferung Anspruch auf Wertersatz geltend machen kann. Diese Regelung hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun vom Tisch gefegt.
Das Thema Recycling wird von der Bundesregierung immer ernster genommen. Um sicherzustellen, dass die im Versandhandel verwendeten Verpackungen der Wiederverwertung zugeführt werden, ist in der seit dem 01.01.2009 geltenden Fassung der Verpackungsverordnung (VerpackV) ein ausgeklügeltes System zum Einsatz von und Umgang mit Verpackungen vorgesehen.
Das Werberecht wird erstmals seit seiner Neufassung 2004 nachhaltig reformiert. Anlaß ist die EU Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Zugleich werden aber auch redaktionelle Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen. Neu ist der Klauselkatalog von insgesamt 30 Geschäftspraktiken, die ohne weiteres als wettbewerbsrechtlich unzulässig zu werten sind.
Die Bundesregierung hat beschlossen: Die Online-Durchsuchung kommt. Der Entwurf für ein Änderungsgesetz des BKA-Gesetzes wurde am 4. Juni 2008 im Kabinett beschlossen. Nimmt man den Katalog der neuen Ermittlungsbefugnisse genauer in Augenschein, stellt man fest, dass die Online-Durchsuchung womöglich nur das die Öffentlichkeit ablenkende Opferlamm sein könnte.
Gibt es noch die Freiheit des Einzelnen vor dem Staat?
Nachdem nun immer mehr Staatsanwaltschaften bundesweit erklären, dass sie aufgrund von Massen-Strafanzeigen der Musikindustrie gegen Unbekannt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen nicht mehr die Provider zur Datenauskunft auffordern, sucht sich die Musikindustrie für ihre Strafanzeigen offenbar diejenigen Staatsanwaltschaften aus, die noch gegen Filesharer ermitteln.
Am 15. April 2008 wurde die Meldung veröffentlicht, dass Bundesinnenminister Schäuble und die Bundesjustizministerin Zypries sich nun nach langen Verhandlungen hinsichtlich der Umsetzung der heimlichen Online-Durchsuchung geeinigt haben. Wir berichteten bereits in unseren Artikeln vom 29.02.2008 und 27.02.2008 über die Entwicklungsschritte dieser geplanten Maßnahme und das insofern wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
Das reformierte Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA-Gesetz) – die Ermächtigungsgrundlage für Online-Durchsuchungen – soll nun nach dem Willen der Großen Koalition nicht mehr wie ursprünglich vom Bundesinnenminister geplant eine Befugnis der Polizeibeamten zum Eindringen in Wohnungen enthalten. Bislang war vorgesehen, dass die Ermittler die Computer auch unmittelbar in den Wohnungen der Verdächtigen manipulieren dürfen. Bezüglich dieses Streitpunktes ist Schäuble nun jedoch zurückgerudert, da hierbei das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt werden würde.
Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung contra Online-Durchsuchung
Nachdem gerade erst zum 1. April 2008 das neue Muster der Widerrufsbelehrung der BGB-InfoV in Kraft getreten ist (vgl. unseren Artikel „Widerrufsbelehrung – neues Muster 01.04.2008“) und Online-Händler auf Trab hält, entsteht schon wieder Handlungsbedarf für Internetanbieter.
Der Bundesgerichtshof hatte am 10.04.2008 einen Fall von Identitätsdiebstahl bei eBay vorliegen, der Konsequenzen für den gesamten Internethandel haben kann.
Welche Pflichten obliegen dem Internetanbieter nach einem gemeldeten Identitätsdiebstahl?
Seitdem Ende März 2008 öffentlich bekannt wurde, dass der Lebensmitteldiscounter Lidl systematisch seine Mitarbeiter überwacht – bis hin zu der Anzahl der Toilettengänge – ist das Thema „Datenschutz“ wieder mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt.
Nun konnte das in die Kritik geratene Unternehmen den ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Joachim Jacob als Datenschutzbeauftragten gewinnen. Dieser soll zusammen mit der Unternehmensführung ein neues Datenschutzkonzept entwickeln, um auf diese Weise die datenschutzrechtlichen Belange der Mitarbeiter zu wahren.
Datenschutz ist enorm wichtig und wird noch immer unterschätzt!
Das Bundesverfassungsgericht hat am 11. März 2008 eine Eilentscheidung zu der umstrittenenen Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Acht Bürger hatten gegen die im Rahmen der Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht ergangenen Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Verfassungsbeschwerde erhoben. Anbieter von Telekommunikationsdiensten sind seit dem 1. Januar 2008 verpflichtet, Verkehrs- und Standortdaten, die bei der Nutzung von Telefon und Internet entstehen, für sechs Monate zu speichern. Die Beschwerdeführer sehen in der generellen Speicherung von sehr sensiblen Daten „auf Vorrat“ eine verfassungswidrige Verdächtigung aller Bürger ohne konkreten Tatverdacht.
In dem neuen § 113b TKG ist die Verwendung der gespeicherten Daten geregelt. Diese dürfen zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten, der Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit und für nachrichtendienstliche Ermittlungen von den Providern herausgegeben werden. Es stellt sich die Frage, ob Filesharing-Sachverhalte unter diese Regelung fallen.
Darf die Musikindustrie die Daten „hinter“ der IP-Adresse erfragen?
Es ist soweit, das Bundesjustizministerium hat nach Vorlage eines Diskussionsentwurfs vom 16. November 2007 zur Neufassung der Muster-Widerrufsbelehrung (Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV) nun eine abgeänderte Fassung der Musterbelehrung zum 1. April 2008 in Kraft gesetzt.
Handlungsbedarf durch neue Muster-Widerrufsbelehrung?
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut den Gesetzgeber hinsichtlich seiner Überwachungsgesetze in die Schranken verwiesen. Landespolizeigesetze zum Scannen von Autokennzeichen wurden für nichtig erklärt. Es fehlt an der Bestimmtheit und an der Verhältnismäßigkeit der Regelungen.
Kein Anspruch des Staates auf Überwachung seiner Bürger!
Derzeit haben Bewertungsportale eine enorme Öffentlichkeitspräsenz. In den deutschen Medien spielt seit über einem Jahr das Lehrer-Bewertungsportal „Spickmich“ eine große Rolle, gegen das bereits mehrere „betroffene“ Lehrer rechtlich vorgegangen sind. Bisher unterlagen sie jedoch einheitlich, da keine einschneidenden Rechtsverstöße durch die Gerichte festgestellt werden konnten.
Anders in Frankreich, wo das Pariser Landgericht am 3. März 2008 zugunsten der Lehrer urteilte, indem es namentliche Nennung der Lehrer, selbst in den Diskussionsforen des Portals „note2be“ untersagte.
Französische Rechtsprechung lehrerfreundlicher als die deutsche?
Wir berichteten kürzlich über das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgericht zu den umstrittenen Online-Durchsuchungen. Das Gericht hat am 27.02.2008 entschieden, dass Online-Durchsuchungen nur unter sehr restriktiven Auflagen zulässig seien – nur wenn eine tatsächliche konkrete Gefahr für höchste Rechtsgüter wie Leben und Freiheit von Personen oder für den Bestand des Staates besteht, ist diese Ermittlungsmaßnahme verfassungsgemäß.
Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass gesetzliche Vorgaben bestimmt werden müssen, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung schützen. Hierüber wird derzeit heftig diskutiert. Der Deutsche Richterbund ist der Ansicht, dass die praktische Umsetzung der Online-Durchsuchung und die gleichzeitige Wahrung des privaten Kernbereichs Dritter nicht möglich sei. Denn das Herausfiltern von miterfassten höchstpersönlichen Daten von nichtverdächtigen Personen sei aufgrund der mangelnden Arbeitskräfte im Justizwesen unmöglich.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 27. Februar 2008 eine Grundsatzentscheidung zu der umstrittenen Online-Durchsuchung getroffen. Wir berichteteten bereits über dieses brisante Thema in unseren Artikeln vom 31.10.2007, 26.10.2007 und 10.10.2007.
Mit diesem Grundsatzurteil hat das höchste deutsche Gericht eine neues Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“
(= Internet) geschaffen. Dieses Grundrecht stellt eine Ausformung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 GG dar und tritt neben die Freiheitsrechte wie das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (vgl. BVerfG-Urteil „großer Lauschangriff“ vom 3. März 2004), das Telekommunikationsgeheimnis und das informationelle Selbstbestimmungsrecht, das vor 25 Jahren ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht geschaffen worden war.
Das Gericht hat hierzu festgestellt, dass „die Nutzung der Informationstechnik für die Persönlichkeit und Entfaltung des Einzelnen eine früher nicht absehbare Bedeutung erlangt hat. Die jüngere Entwicklung der Informationstechnik hat dazu geführt, dass informationstechnische Systeme allgegenwärtig sind und ihre Nutzung für die Lebensführung vieler Bürger von zentraler Bedeutung ist“.
Am 08. Februar diesen Jahres wurde die Auszeichnung des „Plagiarius“ zum 32. Mal vergeben. Der „Plagiarius“ ist ein Preis für die dreistesten und auffälligsten Fälscher von Designprodukten des Jahres.Der „Plagiarius“ wird durch einen schwarzen Zwerg mit einer goldenen Nase dargestellt, die sinnbildlich die enormen Gewinne darstellt, die die Fälscher mit ihren Plagiaten erwirtschaften
Betroffen durch die Fälschungen sind nicht nur die Inhaber von Patent- und Markenrechten. Kopiert und gefälscht werden insbesondere auch Designprodukte, die dem Urheber- oder Geschmacksmusterschutz unterfallen.
Der Initiator der Auszeichnung, Prof. Rido Busse, rief die Verleihung im Jahre 1977 ins Leben. Seither findet sie jährlich auf der Frankfurter Konsumgütermesse „Ambiente“ mit der Unterstützung bekannter Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Politik statt. In diesem Jahr verlieh beispielsweise Guido Westerwelle die Auszeichnung und unterstützte damit das Engagement Busses.
Ziel der Preisverleihung soll sein, den drastischen Anstieg von Produktfälschungen weltweit und innerhalb der EU anzuprangern.
Die Europäische Union, und allen voran EU-Binnenmarkt Kommissar Charlie McCreevy, planen eine Verlängerung der urheberrechtlichen Schutzfristen für Künstler und Musikproduzenten von 50 auf 95 Jahre. Ausgangspunkt der Überlegungen ist, dass die bisher in Europa gewährte kurze Schutzdauer oft nicht einmal die Lebenszeit des Künstlers abdeckt und der Künstler dadurch nur eingeschränkt an seiner künstlerischen Darbietung partizipiert. Nachteilig ist nach Ansicht der Kommission weiter, dass Künstler und Urheber in den Mitgliedsstaaten immer noch unterschiedlich behandelt werden, ausübenden Künstler stehen immer noch deutlich weniger Rechte zu als den Komponisten.
Ist der Domaininhaber Besitzer oder Eigentümer der Domain? Wenn Eigentum gegeben ist, kann sich der Domaininhaber gegenüber Inhabern von Markenrechten auf dieses Recht berufen? Über diese Fragen hatte nach einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu entscheiden.
Mit jüngeren Gerichtsentscheidungen zur Zulässigkeit des Handels mit „gebrauchter“ Software hat dieses Marktsegment erheblich an Fahrt aufgenommen. Unabhängig von der Frage ob gebraucht oder neu – es taucht immer wieder die Frage auf, welcher Umsatzsteuersatz auf den Kauf von Software anzuwenden ist.
Welcher Steuersatz gilt: 7 % oder 19 % Umsatzsteuer?
Das am 1.1.2008 in Kraft getretene Urheberrecht hat auch Änderungen im Recht der Pressespiegel gebracht. Leider wurde erneut versäumt, die technischen Entwicklungen zeitnah in die gesetzlichen Regelungen umzusetzen.
War beispielsweise noch im Gesetzentwurf der Bundesregierung BT-Dr- 15/38, S. 15f, von der Ausweitung der bis dato bestehenden Regelungen auf elektronische Pressespiegel die Rede, fehlt diese Ausweitung jetzt leider gänzlich. Elektronische Pressespiegel sind Artikelsammlungen, die elektronisch an einen Empfänger übermittelt werden. Herkömmliche Pressespiegel liegen in Papierform vor. Elektronische Pressespiegel werden nicht von der Norm des § 49 UrhG erfasst. Das ist umso nachteiliger, als dass die Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft 2001/29/EG entsprechende Regelungsmöglichkeiten vorsieht, die in den anderen europäischen Mitgliedsstaaten auch entsprechend umgesetzt worden sind.
Welche Nutzungen erlaubt die Regelung zum Pressespiegelrecht nach der Reform?
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