Digitale Dienste Gesetz und weitere Änderungen sind in Kraft
Die Telemedien haben ausgedient. Nun handelt es sich um digitale Dienste. Das Telemediengesetz ist seit heute Geschichte und außer Kraft gesetzt. Nunmehr gilt das Digitale-Dienste-Gesetz. Auch im Datenschutzrecht gibt es eine Änderung, da das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) nunmehr Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzt (TDDDG) heißt. Ein Tipp: Schauen Sie im Impressum nach, ob dort noch der § 5 TMG für […]