Die meisten Internetnutzer denken noch immer, sie seien völlig anonym im Internet unterwegs. Doch sie täuschen sich.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 20. Dezember 2006 eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes (hier PDF-Dokument) verabschiedet (vgl. hier Pressemitteilung). Dadurch wird dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz der verdeckte Zugriff auf Daten ermöglicht. Sogar der Zugriff auf private Daten ohne Kenntnis des Betroffenen wird durch dieses Gesetz erlaubt.