Nachdem der EuGH am 05.12.2023 sein Grundsatzurteil zur Verbandshaftung gefällt hatte, folgte nunmehr die Entscheidung über den Bußgeldbescheid im Verfahren Deutsche Wohnen SE. Selten habe ich in einer gerichtlichen Entscheidung mit solcher Klarheit lesen dürfen, was das Gericht von den Argumenten der Verteidigung hält – nämlich nichts! Und das Kammergericht gab dem Landgericht auch gleich in verfahrenstechnischer Sicht mit auf den Weg – es muss eine andere Kammer den Vorgang zuende führen.
Für die Verwendung von E-Mail bestehen Pflichtangaben. Sie heißen Geschäftsbriefangaben, Impressum oder auch Anbieterkennzeichnung. Vielfach taucht auch der Begriff Disclaimer auf.
Die Geschäftsleitung trifft eine eigene persönliche Haftung für die Einhaltung übernommener Unterlassungspflichten. Wird eine Vertragsstrafe infolge Zuwiderhandlung verwirkt, ist das Organisationsverschulden regelmäßig indiziert.
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Die Datenschutzaufsicht hat hohe Bußgelder anlässlich der rechtswidrigen Datenübermittlung im Rahmen eines Unternehmenskaufs ausgesprochen. Datenschutzrecht kollidiert mit dem Unternehmenskaufrecht – was gilt es dabei zu beachten?
Wie berichtet (siehe unsere Artikel vom 25. Januar 2007 und 1. Februar 2007), sind Unternehmer seit Beginn des Jahres 2007 verpflichtet, in allen Geschäftsbriefen, „gleichviel welcher Form“ Angaben zum Absender zumachen, die u.a. Rechtsform und Sitz sowie die Vertretungsbefugnisse und die Handelsregisternummer betreffen.
Stellt das Weglassen etwa des Vor- und Nachnamens innerhalb dieser Pflichtangaben einen Wettbewerbsverstoß dar?
In der deutschen IT-Gründerszene stellt sich immer wieder die Frage, welche Rechtsform die geeignete ist. Nach der Überseering-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahre 2002, die deutschen Unternehmern auch eine Gründung in der Form einer englichen Limited eröffnete, gewann diese binnen kurzer Zeit erheblich an Bedeutung bei den Existenzgründern. Die StudiVZ Ltd. ist wohl das prominenteste Beispiel im Bereich der deutschen Web 2.0 Gründungen.
Nun die Antwort aus Berlin: Die deutsche GmbH soll reformiert und attraktiver gemacht werden. Am 23. Mai 2007 ist daher von der Bundesregierung das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) beschlossen worden (vgl. Pressemitteilung des BMJ).
Die Reform des GmbHG soll im 1. Halbjahr 2008 in Kraft treten.
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