Der neue Angemessenheitsbeschluss im Sinne der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO bzw. GDPR) ist da. Am 10. Juli 2023 ist der Beschluss durch die EU-Kommission ergangen. Sind damit alle Herauforderungen, die der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil zum Privacy Shield (bzw. Schrems II Urteil) formulierte behoben? Was ist nunmehr konkret zu tun?
Ist eine E-Mail rechtsverbindlich? Können Verträge per E-Mail geschlossen werden? Muss ich E-Mails an Kunden verschlüsseln? E-Mail, elektronische Post und Nachrichten, sind aus der Unternehmenspraxis nicht wegzudenken. Und dennoch ist in der anwaltlichen Beratungspraxis nahezu täglich zu erleben, dass vielen Beteiligten die genauen rechtlichen Regeln unklar sind.
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Ende Januar 2017 wurde im Bundeskabinett ein Gesetzentwurf zur Videoüberwachung verabschiedet. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) soll kurzfristig geändert werden, obwohl Ende Mai 2018 eine vollständige Neufassung des Datenschutzrechts in Deutschland ansteht. Das Innenministerium begründet den Entwurf mit Sicherheitsbelangen.
Der Heise-Ticker berichtet über Klageverfahren Betroffener gegen Google Inc. in den USA (hier). Der Vorwurf der Google Mail Nutzer: Ihre Privatspähre und ihr Recht auf Datenschutz werde von Google verletzt, sie würden ausspioniert. Der Nachricht ist auch ein zentrales Argument von Google zu entnehmen. Die Nutzer hätten gar nicht die Erwartungshaltung, dass ihre Daten und ihre Privatsphäre geschützt seien.
Was sagt das deutsche Recht zu diesen Argumenten?
Mit Hilfe einer Online Petition fordern Nutzer und Betroffene u.a. von Twitter einen besseren Schutz gegen Beleidgungen und unwahre Tatsachenbehauptungen im Netz. Ein legitimes Anliegen – möchte man meinen. Der Gesetzgeber hat eine Vielzahl von Regeln dazu geschaffen. Warum – so möchte man fragen – funktionieren diese nicht?
Ist eine solche Forderung an die Portale und Anbieter zu richten?
Eine alte Frage des Internetrechts in aktuellem, neuen Gewande – die Haftung für fremde Inhalte. Denn um nichts anderes geht es, wenn aktuell die Frage aufgeworfen und diskutiert wird, ob man auch für Fotos und Texte, die via Facebook veröffentlicht werden, einstehen soll. Diese Frage ist im Grundsatz und schon lange und auch höchstrichterlich durch den BGH entschieden – ja man haftet. Der Teufel steckt jedoch im Detail.
Der Bundesgerichtshof hat sich zur Werbung mit Hilfe von E-Mail und zur Frage der Einwilligung geäußert. Nach dem deutschen Werberecht ist Kaltakquise per Telefon oder E-Mail gegenüber Verbrauchern unzulässig. Sie dürfen angesprochen werden, wenn hierzu ein Einverständnis vorliegt. Der BGH erklärt nun, dass zum Nachweis dessen der Ausdruck einer E-Mail ausreiche.
E-Mail und Einwilligung
Die Bundesregierung hat beschlossen: Die Online-Durchsuchung kommt. Der Entwurf für ein Änderungsgesetz des BKA-Gesetzes wurde am 4. Juni 2008 im Kabinett beschlossen. Nimmt man den Katalog der neuen Ermittlungsbefugnisse genauer in Augenschein, stellt man fest, dass die Online-Durchsuchung womöglich nur das die Öffentlichkeit ablenkende Opferlamm sein könnte.
Gibt es noch die Freiheit des Einzelnen vor dem Staat?
Am 15. April 2008 wurde die Meldung veröffentlicht, dass Bundesinnenminister Schäuble und die Bundesjustizministerin Zypries sich nun nach langen Verhandlungen hinsichtlich der Umsetzung der heimlichen Online-Durchsuchung geeinigt haben. Wir berichteten bereits in unseren Artikeln vom 29.02.2008 und 27.02.2008 über die Entwicklungsschritte dieser geplanten Maßnahme und das insofern wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
Das reformierte Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA-Gesetz) – die Ermächtigungsgrundlage für Online-Durchsuchungen – soll nun nach dem Willen der Großen Koalition nicht mehr wie ursprünglich vom Bundesinnenminister geplant eine Befugnis der Polizeibeamten zum Eindringen in Wohnungen enthalten. Bislang war vorgesehen, dass die Ermittler die Computer auch unmittelbar in den Wohnungen der Verdächtigen manipulieren dürfen. Bezüglich dieses Streitpunktes ist Schäuble nun jedoch zurückgerudert, da hierbei das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt werden würde.
Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung contra Online-Durchsuchung
Nachdem gerade erst zum 1. April 2008 das neue Muster der Widerrufsbelehrung der BGB-InfoV in Kraft getreten ist (vgl. unseren Artikel „Widerrufsbelehrung – neues Muster 01.04.2008“) und Online-Händler auf Trab hält, entsteht schon wieder Handlungsbedarf für Internetanbieter.
Der Bundesgerichtshof hatte am 10.04.2008 einen Fall von Identitätsdiebstahl bei eBay vorliegen, der Konsequenzen für den gesamten Internethandel haben kann.
Welche Pflichten obliegen dem Internetanbieter nach einem gemeldeten Identitätsdiebstahl?
Seitdem Ende März 2008 öffentlich bekannt wurde, dass der Lebensmitteldiscounter Lidl systematisch seine Mitarbeiter überwacht – bis hin zu der Anzahl der Toilettengänge – ist das Thema „Datenschutz“ wieder mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt.
Nun konnte das in die Kritik geratene Unternehmen den ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Joachim Jacob als Datenschutzbeauftragten gewinnen. Dieser soll zusammen mit der Unternehmensführung ein neues Datenschutzkonzept entwickeln, um auf diese Weise die datenschutzrechtlichen Belange der Mitarbeiter zu wahren.
Datenschutz ist enorm wichtig und wird noch immer unterschätzt!
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut den Gesetzgeber hinsichtlich seiner Überwachungsgesetze in die Schranken verwiesen. Landespolizeigesetze zum Scannen von Autokennzeichen wurden für nichtig erklärt. Es fehlt an der Bestimmtheit und an der Verhältnismäßigkeit der Regelungen.
Kein Anspruch des Staates auf Überwachung seiner Bürger!
Derzeit haben Bewertungsportale eine enorme Öffentlichkeitspräsenz. In den deutschen Medien spielt seit über einem Jahr das Lehrer-Bewertungsportal „Spickmich“ eine große Rolle, gegen das bereits mehrere „betroffene“ Lehrer rechtlich vorgegangen sind. Bisher unterlagen sie jedoch einheitlich, da keine einschneidenden Rechtsverstöße durch die Gerichte festgestellt werden konnten.
Anders in Frankreich, wo das Pariser Landgericht am 3. März 2008 zugunsten der Lehrer urteilte, indem es namentliche Nennung der Lehrer, selbst in den Diskussionsforen des Portals „note2be“ untersagte.
Französische Rechtsprechung lehrerfreundlicher als die deutsche?
Das Bundesverfassungsgericht hat am 27. Februar 2008 eine Grundsatzentscheidung zu der umstrittenen Online-Durchsuchung getroffen. Wir berichteteten bereits über dieses brisante Thema in unseren Artikeln vom 31.10.2007, 26.10.2007 und 10.10.2007.
Mit diesem Grundsatzurteil hat das höchste deutsche Gericht eine neues Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“
(= Internet) geschaffen. Dieses Grundrecht stellt eine Ausformung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 GG dar und tritt neben die Freiheitsrechte wie das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (vgl. BVerfG-Urteil „großer Lauschangriff“ vom 3. März 2004), das Telekommunikationsgeheimnis und das informationelle Selbstbestimmungsrecht, das vor 25 Jahren ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht geschaffen worden war.
Das Gericht hat hierzu festgestellt, dass „die Nutzung der Informationstechnik für die Persönlichkeit und Entfaltung des Einzelnen eine früher nicht absehbare Bedeutung erlangt hat. Die jüngere Entwicklung der Informationstechnik hat dazu geführt, dass informationstechnische Systeme allgegenwärtig sind und ihre Nutzung für die Lebensführung vieler Bürger von zentraler Bedeutung ist“.
Das neue Grundrecht des digitalen Zeitalters
So urteilte das Landgericht Hamburg nach einem kürzlich bei JurPC veröffentlichten Urteil aus Dezember 2007 (hier). Der Blogger habe durch seinen „scharfen und polemisierenden Beitrag“ das Feld für provozierende und vor allem rechtsverletzende Kommentare bereitet und dürfe sich anschließend nicht wundern, dass er für diese gerade stehe.
Weblogbetreiber haftet als Störer für Kommentare!
Gestern wurde via Heise eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt zugänglich gemacht, die betroffenen Abmahnopfern der Musikindustrie wegen Filesharings Hoffnung machen wird. Das OLG Frankfurt a.M. hat die Forderungen des Rechtsanwalts der Musikindustrie zurückgewiesen und eine „generelle Überwachungspflicht“ des Internetanschlussinhabers verneint.
Ist damit das Ende der Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen eingeleitet?
Sie sind wegen Filesharing, Musikdownloads, Urheberrechtsverletzung oder Nutzung von Peer-to-Peer bzw. P2P Netzwerken abgemahnt worden? Was ist zu tun, wie reagiert man am klügsten, welche Kosten drohen? Haben die Rechtsanwälte Rasch, Waldenberger, kuw, etc. immer Recht mit Ihren Abmahnungen?
Abmahnung erhalten – was ist zu tun?
Neue Enthüllungen im Kampf der Musikindustrie gegen illegales Filesharing haben bei Usern und Rechtsanwälten helle Empörung ausgelöst. Muss man es nunmehr in Frage stellen, dass staatsanwaltschaftliche Ermittlungen hinreichend neutral geführt werden können, wenn in die Sicherstellung und Auswertung von Computern bzw. Festplatten vermeintlicher Rechtsverletzer Unternehmen eingebunden werden, die in enger Verbindung zu der Musikindustrie stehen?
Die Bundesregierung hat nunmehr den Entwurf eines Bundesdatenschutzauditgesetzes veröffentlicht. Mit diesem Gesetzentwurf sollen bundeseinheitliche Regelungen für die Prüfung und Bewertung von Datenschutzkonzepten und technischen Einrichtungen gestaltet werden.
Der Gesetzgeber hat sich trotz eines eindeutigen Gesetzgebungsauftrages Zeit gelassen mit dem Gesetzentwurf. Offensichtlich verlangt erst sechs Jahre nach dem Inkrafttreten des neuen Bundesdatenschutzgesetzes eine hinreichende wettbewerbsrechtliche Relevanz des Datenschutzes nach gesetzgeberischen Aktivitäten. Nach dem federführenden Bundesministerium des Inneren bezweckt das neue Gesetz, dass datenschutzgerechtes Verhalten von Unternehmen von einer bloßen gesetzlichen Pflicht zu einem wirtschaftlichen Mehrwert wird.
Am 30. Oktober 2007 lud der Kölner Anwaltverein zu einem außerordentlich interessanten und brisanten Diskussionsabend ein – Thema der Veranstaltung war die verdeckte Online-Durchsuchung. Neben der Landesdatenschutzbeauftragen Nordrhein-Westfalens, Frau Sokol, waren als Referenten ein Vertreter des Verfassungsschutzes NRW sowie ein Lehrbeauftragter des Lehrstuhls für Medienstrafrecht der Universität Köln eingeladen.
„Grundrecht auf Integrität informationstechnischer Systeme“
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