Der neue Angemessenheitsbeschluss im Sinne der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO bzw. GDPR) ist da. Am 10. Juli 2023 ist der Beschluss durch die EU-Kommission ergangen. Sind damit alle Herauforderungen, die der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil zum Privacy Shield (bzw. Schrems II Urteil) formulierte behoben? Was ist nunmehr konkret zu tun?
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Das Geldwäschegesetz (kurz GwG) will Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche verhindern. Verpflichtete, etwa Banken, müssen daher ihre Vertragspartner identifizieren und darüber eine Aufzeichnung führen. Sie kopieren oder scannen z.B. den Personalausweis. Diese Legitimation ist zusätzlich über Jahre hinweg aufzubewahren. Natürlich kollidieren diese Anforderungen im Falle natürlicher Personen mit dem Datenschutz. Und wie gestaltet sich die Lösung?
Das lang erwartete Urteil ist gefällt. Der EuGH entschied am 05.06.2018, dass der Betreiber einer Fanpage für die Datenschutzverletzungen von Facebook mit verantwortlich sei. Er brachte dabei auch zum Ausdruck, dass der Betreiber einer Fanpage auch selbst Datenverarbeitungen über seinen Facebookauftritt in Bezug auf Besucher veranlasse und auch deshalb hafte. Die Reaktionen auf das Urteil fallen – erwartungsgemäß – höchst unterschiedlich aus.
Nun ist das Startdatum da. Die neuen Regeln zum Datenschutzrecht müssen ab sofort angewandt werden. Das BDSG ist abgelöst durch die DSGVO. Und vieles ist mit heißer Nadel noch kurz vor dem Startdatum auf den Weg gebracht worden. Und nun … was geschieht in der Praxis? Weiterlesen
Neue Technologien führen natürlich auch immer zu der Frage, wie lauten die rechtlichen Anforderungen dazu, gibt es bereits Gesetze, die zu beachten sind? Oder werden neue Regularien und damit auch Gesetze benötigt? Das gilt auch für Blockchains, die etwa über Kryptowährungen wie Bitcoin gerade Anfang 2018 erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit erfahren haben. Vorliegend geht es um die Frage, ob und inwieweit der Datenschutz betroffen ist. Und natürlich geht es um die Datenschutz Grundverordnung der EU.
Zum 25. Mai 2018 wird die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ablösen. Die Übergangsfrist hierzu läuft bereits seit Mai 2016. Leider ist diese vielfach nicht genutzt worden – jetzt wird der Umsetzungszeitraum immer knapper. Es besteht akuter Handlungsbedarf. Warum?
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