Nachdem gerade erst zum 1. April 2008 das neue Muster der Widerrufsbelehrung der BGB-InfoV in Kraft getreten ist (vgl. unseren Artikel „Widerrufsbelehrung – neues Muster 01.04.2008“) und Online-Händler auf Trab hält, entsteht schon wieder Handlungsbedarf für Internetanbieter.
Der Bundesgerichtshof hatte am 10.04.2008 einen Fall von Identitätsdiebstahl bei eBay vorliegen, der Konsequenzen für den gesamten Internethandel haben kann.
Welche Pflichten obliegen dem Internetanbieter nach einem gemeldeten Identitätsdiebstahl?