Wie wird die Widerrufsbelehrung rechtskonform formuliert? Wer die vom Gesetzgeber bereitgestellte Musterwiderrufsbelehrung verwendet, genießt den Schutz des Musters, d.h. etwaige Fehler der Belehrung gehen nicht zu seinen Lasten. Was aber passiert, wenn der Verwender von der Musterbelehrung abweicht? Hierzu entschied der BGH nunmehr mit urteil vom 01.03.2012 Grundsätzliches.
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In der Neverending-Story der Widerrufsbelehrung im Fernabsatzrecht wird ein neues Kapitel aufgeschlagen. Der deutsche Gesetzgeber hat zur Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Jahr 2009 ein neues Muster der Widerrufsbelehrung verabschiedet, dass in Kürze in Kraft tritt. Weiterlesen
Wieder eine Änderung … Online-Händler sind es schon fast gewohnt: die Regelungen zu der im Fernabsatz notwendigen Informationen und Regelungen ändern sich ständig und man verliet sowohl den Überblick als auch die Einschätzung darüber, ob all dies noch ernstlich gemeint ist. Die jüngste Änderung der Mustertexte für die Widerrufs- und Rückgaberechtsbelehrung, die seit Freitag den 11. Juni 2010 in Kraft getreten ist, stellt jedoch einen gewissen Lichtblick dar.
Der BGH hat sich mit einer Entscheidung vom 09.12.2009 zu einzelnen Formulierungen der Widerrufsbelehrung im Onlinehandel geäußert. Wer das Thema in den letzten Jahren verfolgt hat weiß, dass trotz Bereitstellung einer Muster-Widerrufsbelehrung durch den Gesetzgeber und Aktualisierung dieser keine Rechtsicherheit bestand. Denn einzelne, in den jeweils gültigen Mustern enthaltene Formulierungen sind von den Gerichten immer wieder als unzureichend beanstandet worden.
Folge: Händler konnten erfolgreich abgemahnt werden, obwohl sie die Muster-Belehrung verwendet haben.
Wer Dienstleistungen im Fernabsatz anbietet, muß ab dem 4. August 2009 seine Widerrufsbelehrung aktualisieren. Denn zum 4.8.2009 tritt aufgrund des „Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ eine Gesetzesänderung in Kraft, die eine Änderung der Musterwiderrufsbelehrung in Bezug auf das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen enthält.
Die erst am 1.4.2008 durch die Bundesregierung aktualisierte Musterwiderrufsbelehrung im Fernabsatzrecht wird schon wieder verändert. Das Bundesjustizministerium hat im Zuge eines Gesetzesentwurfs zur Umsetzung zweier EU-Richtlinien auch die Musterbelehrung in neuer Bearbeitung.
Was ändert sich?
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